Sonderstudiengänge: Teilzeit, berufsbegleitend, Gasthörer

Sonderstudiengänge sind in allen Studienfächern möglich. Für eine individuelle Abstimmung wenden Sie sich bitte an die Studienberatung Ihres Studiengangs.

Teilzeit-Studium

Für Personen, die wegen anderer Verpflichtungen nicht in Vollzeit studieren können, entwickeln wir einen individuellen Studienplan. Die Studienzeit bis zum staatlichen Abschluss verlängert sich entsprechend. Teilzeitstudierende (weniger als 10 Credits pro Semester) zahlen nur die Hälfte der Studiengebühren pro Semester.

Für den Studiengang Soziale Arbeit und Diakonie gelten eigene Richtlinien. Bitte wenden Sie sich an die Studienberatung (studienberatung.soziale-arbeit@th-reutlingen.de).

Gaststudium

Bei uns sind auch kürzere Studienaufenthalte (Gaststudium) möglich. Ausländische Studierende können auf Eigeninitiative hin oder in bestehenden Austauschprogrammen  für ein oder mehrere Studiensemester nach Reutlingen kommen.

Berufsbegleitendes Studium

Für den Dienst in der Evangelisch-methodistischen Kirche bietet die Hochschule individuell zugeschnittene Studienmöglichkeiten an. Bitte nehmen Sie Kontakt zum Prorektor für Studium auf.

Sie wollen Gasthörerin bzw. Gasthörer werden?

Wenn es die Studienplatzkapazität erlaubt, freuen wir uns über Gasthörerinnen und Gasthörer.

  • Sie können auf Antrag einzelne Vorlesungen oder Seminare nach Ihren Wünschen besuchen.
  • Gasthörer werden nicht zu Prüfungen zugelassen.
  • Auch werden Studienleistungen, die jemand als Gasthörer erbracht hat, im Rahmen eines Studienganges nicht anerkannt.

Gasthörer bezahlen eine Semester-Studiengebühr von 75 Euro pro Vorlesung (ab zwei Vorlesungen 150 Euro pro Semester).

Bei Interesse senden Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie an: +49 (0) 7121 92 59 - 0 .

Online-Vorlesungen

Jedes Semester finden Vorlesungen statt, die Sie zu Hause online mitverfolgen können. Zum Teil werden sie aufgezeichnet, so dass sie auch nachgeschaut werden können. Hier finden Sie das aktuelle Verzeichnis der Online-Vorlesungen.