Studierendenschaft der THR: Gemeinsam Hochschule gestalten
Die Studierendenschaft der Theologischen Hochschule Reutlingen (THR) ist die Gemeinschaft aller Studierenden. Sie lebt von Vielfalt, gegenseitigem Respekt und dem gemeinsamen Engagement für ein gutes Miteinander an der Hochschule.
Alle immatrikulierten Studierenden sind automatisch Mitglieder der Studierendenschaft, unabhängig von Studiengang, Semester, Herkunft oder persönlichem Hintergrund. Jede Stimme zählt, jede Perspektive ist willkommen.
Mitreden, mitgestalten, mitverantworten
Die Studierendenschaft versteht sich als offene und demokratische Vertretung der Studierenden. Die Studierendenschaft bietet Raum, um Anliegen einzubringen, Ideen zu entwickeln, Verantwortung zu übernehmen und das Hochschulleben aktiv mitzugestalten.
Unsere Gremien
Die Studierendenschaft organisiert sich in drei zentralen Bereichen:
- dem Kabinett
- der Studierendenversammlung (SV)
- den Semestertreffen
Die genauen Bestimmungen diesbezüglich sind in der Studierenschaftsordnung und den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen festgelegt.
Das Kabinett
Das Kabinett ist das koordinierende Arbeitsgremium der Studierendenschaft. Es besteht aus:
- drei Senator*innen
- sechs Semestersprecher*innen
- dem/der Studierendenschaftssekretär*in
Gemeinsam setzen sie Beschlüsse der Studierendenversammlung um, vertreten die Interessen der Studierendenschaft innerhalb der Hochschule und organisieren laufende Aufgaben und Veranstaltungen. Das Kabinett arbeitet im Team, transparent und im Austausch mit der Studierendenschaft.
Studierendenversammlung (SV)
Die Studierendenversammlung ist das Herzstück der studentischen Mitbestimmung und unser höchstes Gremium. Sie findet regulär einmal im Jahr statt (am Ende des Wintersemesters), zusätzliche Versammlungen sind aber jederzeit möglich.
In der SV:
- werden Ämter gewählt
- wichtige Entscheidungen getroffen
- Anträge diskutiert
- neue Ideen eingebracht
Alle Studierenden sind herzlich eingeladen, sich zu beteiligen. Die SV bietet Raum für respektvollen Austausch, unterschiedliche Meinungen und gemeinsames Entscheiden.
Semestertreffen
Die Semestertreffen bringen die Studierenden eines Jahrgangs zusammen, finden mindestens einmal pro Semester statt und bieten Gelegenheit, sich auszutauschen, semesterbezogene Themen zu klären und die Semestersprecher*innen für das Kabinett zu wählen, dabei gilt auch hier: Jede Meinung zählt, jeder kann sich einbringen.
Engagement & studentisches Leben
Die Studierendenschaft gestaltet das Hochschulleben aktiv und vielfältig mit. Dazu gehören unter anderem:
- Einführungstage und Welcome Party für neue Studierende
- Abschlussfeste und Partys
- Missionsarbeit und die Unterstützung sozialer Projekte
- Arbeitsgruppen (z.B. geistliches Leben, Nachhaltigkeit)
- Antidiskriminierungsarbeit und Angebote rund um Vielfalt und Chancengleichheit
- gemeinsame Angebote für Begegnung und Austausch, z.B. in der Kaffeebar oder im Wesleypub
Kurz gesagt
Die Studierendenschaft der THR ist:
- offen für alle
- gleichberechtig
- mitgestaltbar
- lebendig
Egal, ob du dich viel oder wenig einbringen möchtest: Du bist willkommen.
Gemeinsam gestalten wir Hochschule.
Studierendenkasse
Im Laufe des Studienjahres gibt es immer wieder Veranstaltungen, an denen etwas für die Studierendenschaft organisiert wird. Sei es die Welcomeparty für die Erstsemester, die Verpflegung während der Prüfungen oder eine finanzielle Beteiligung am Abschlussfest zum Ende des Studienjahres.
Für diese Ausgaben hat die Studierendenschaft eine eigene Kasse. Auch Dankgeschenke für Studierende, die sich in unterschiedlichen Funktionen zum Wohle der Studiengemeinschaft einsetzen, werden daraus bezahlt.
In diese Kasse zahlen alle Studierenden zu Beginn des Studienjahres im Oktober einen Betrag von je 5 Euro pro Semester auf folgende Konto ein:
Kreissparkasse Reutlingen
Betreff: Studierendenbeitrag „Vorname Nachname“
IBAN: DE04 6405 0000 0100 0501 94
BIC:SOLADES1REU
Der Einfachheit halber kann zu Beginn des Studienjahres auch gleich der Jahresbetrag von 10 Euro (2 x 5 Euro) überwiesen werden, dann ist eine Erinnerung im März des Folgejahres nicht nötig.