Semesterweise anfallende Kosten an der Theologischen Hochschule Reutlingen

Bachelor Soziale Arbeit – »Soziale Arbeit und Diakonie«

Als private, gemeinnützige Hochschule finanzieren wir einen Teil des Studiengangs durch Studiengebühren.

Studiengebühren betragen 310 € monatlich und können je nach persönlicher finanzieller Situation durch ein Stipendium ermäßigt werden. Stipendien können bei der Bewerbung vor Studienbeginn oder während des Studiums beantragt werden (Link zur Stipendienordnung).
Für alle Studienanfänger*innen ab Wintersemester 2025/26 werden die Studiengebühren Dank einer Förderlinie des Landes Baden-Württemberg deutlich reduziert auf 105 € pro Monat.

Der Verwaltungsbeitrag für die Hochschuladministration beträgt ab Wintersemester 2025/26 120 € pro Semester (20 € pro Monat).
Für dual Studierende kommt ein Praxisbegleitungsbetrag von 50 € pro Monat hinzu.

Studentische Mitarbeit (sog. Studentische Dienste, z.B. Bibliotheksarbeit oder Vertrauensstudent*in) wird mit bis zu 50 € pro Monat vergütet.
Zudem werden Zimmer auf dem Campus für Studierende der THR um ca. 50 € pro Monat günstiger vermietet.

Beispielrechnung (pro Monat, für Studienanfänger*innen ab WS 2025):
Studiengebühr: 105 €
Verwaltungsbeitrag: 20 €
studentisches Engagement (z.B. Vertrauensstudent*in / Kaffeebar): -50 €
Mietreduzierung für Zimmer auf dem Campus: -50 €

Monatliche Belastung: 25 €

Weil die Förderlinie des Landes nicht der Hochschule gilt, sondern den Studierenden direkt zugute kommt, sind nur Studienanfänger*innen ab Wintersemester 2025 von dieser Reduktion betroffen. Für bisherige Studierende werden die Studiengebühren ebenfalls leicht reduziert, und zwar auf 265 € / Monat plus 20 € / Monat Verwaltungsbeitrag. Das Recht auf Studentische Mitarbeit und Stipendien besteht selbstverständlich auch hier.

 

Stiftungsprofessur für Soziale Arbeit und Diakonie

 

Bibliothek für Soziale Arbeit und Diakonie

Bachelor Theologie

Gebühren pro Semester

  1. Jede/r Studierende zahlt zu Beginn jedes Semesters eine Studiengebühr in Höhe von 600 Euro. Davon können bis zu 300 Euro pro Semester durch studentische Dienste wieder zurückerworben werden. Näheres regelt die Ordnung der studentischen Dienste.

  2. In sozialen Härtefällen wird auf Antrag eine Ermäßigung in Höhe von 150 Euro gewährt. Betreffende Personen können von der unter 1. genannten Regelung der Rückerstattung in vollem Umfang Gebrauch machen.

  3. Studentische Mitglieder im Senat, Vertrauensstudierende, Jugendpfarrer/innen sowie Studierende im sechsten und zehnten Semester zahlen eine reduzierte Studiengebühr in Höhe von 300 Euro. Davon kann nichts zurückerstattet werden. 

  4. Teilzeitstudierende, die weniger als 10 Credits in einem Semester erwerben, und Studierende, die keine Lehrveranstaltungen mehr zu besuchen haben, aber noch Prüfungsleistungen erbringen müssen, zahlen ebenfalls nur 300 Euro. Auch hiervon kann nichts zurückerstattet werden. 

  5. Für Studierende, die von einer der Jährlichen Konferenzen der Evangelisch-methodistischen Kirche empfohlen sind, übernimmt die jeweilige Konferenz die Hälfte der Studiengebühren. Die andere Hälfte (300 Euro) ist zu Beginn jedes Semesters zu bezahlen und kann nach der unter 1. genannten Regelung zurückerworben werden. 

 

Semesterbeitrag (Basis)

  • Zur Basisfinanzierung der Mensa und anderer Angebote der Hochschule wird ein Beitrag vom 87,50 EURO pro Semester erhoben.

 

Semesterbeitrag (Studierendenkasse)

Master Theologie

Gebühren pro Semester

  1. Jede/r Studierende zahlt zu Beginn jedes Semesters eine Studiengebühr in Höhe von 600 Euro. Davon können bis zu 300 Euro pro Semester durch studentische Dienste wieder zurückerworben werden. Näheres regelt die Ordnung der studentischen Dienste.

  2. In sozialen Härtefällen wird auf Antrag eine Ermäßigung in Höhe von 150 Euro gewährt. Betreffende Personen können von der unter 1. genannten Regelung der Rückerstattung in vollem Umfang Gebrauch machen.

  3. Studentische Mitglieder im Senat, Vertrauensstudierende, Jugendpfarrer/innen sowie Studierende im sechsten und zehnten Semester zahlen eine reduzierte Studiengebühr in Höhe von 300 Euro. Davon kann nichts zurückerstattet werden. 

  4. Teilzeitstudierende, die weniger als 10 Credits in einem Semester erwerben, und Studierende, die keine Lehrveranstaltungen mehr zu besuchen haben, aber noch Prüfungsleistungen erbringen müssen, zahlen ebenfalls nur 300 Euro. Auch hiervon kann nichts zurückerstattet werden. 

  5. Für Studierende, die von einer der Jährlichen Konferenzen der Evangelisch-methodistischen Kirche empfohlen sind, übernimmt die jeweilige Konferenz die Hälfte der Studiengebühren. Die andere Hälfte (300 Euro) ist zu Beginn jedes Semesters zu bezahlen und kann nach der unter 1. genannten Regelung zurückerworben werden. 

 

Semesterbeitrag (Basis)

  • Zur Basisfinanzierung der Mensa und anderer Angebote der Hochschule wird ein Beitrag vom 87,50 EURO pro Semester erhoben.

 

Semesterbeitrag (Studierendenkasse)

Master Christliche Spiritualität

Die Studiengebühren betragen je 720 Euro für das Einführungsmodul und die Basismodule sowie 480 Euro pro Einheit im Wahlmodul. Hinzu kommen 120 Euro Verwaltungsgebühren pro Semester und Gebühren für die Betreuung und Korrektur der Masterarbeit. Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung in den Häusern sind selbst zu tragen. Bei einer Verlängerung ermäßigen sich die Studiengebühren ab dem 5. Semester auf 60 Euro.

Immatrikulationsgebühren:

  • Semestergebühren bei Regelstudienbetrieb: 120,- €
  • Semestergebühren bei reduziertem Studium bis 12 CP 60,- €/über 12 CP 120,- €
  • Semestergebühren bei Abschluss aller Studien bis auf die Masterarbeit: 30,- €

Beispielrechnung - Gesamtkosten für den Studiengang (4 Semester): 

  • Immatrikulationsgebühren: 480 €
  • 5 Pflichtmodule mit Präsenzunterricht (à 6 CP): 3.600 €
  • 3 Wahlmodule (à 4 CP): 1.440 €
  • Masterarbeit (18 CP): 1.080 €

--> Gesamtkosten: 6.600 € (plus Unterbringung in den Tagungshäusern)