Theologie
Master of Arts
Der staatlich anerkannte, akkreditierte Master-Studiengang Theologie ist ein konsekutiver Studiengang, das heißt, er kann nur im Anschluss an ein theologisches Bachelor-Studium belegt werden. Er dauert zwei Jahre und dient dem Erwerb vertiefter Kenntnisse und Fähigkeiten. Die Lernergebnisse des Master-Studiums konkretisieren sich vor allem in wissenschaftlich-theologischer Kompetenz, Praxisorientierung und Persönlichkeitsbildung.
„An meinem Fachgebiet Praktische Theologie faszinieren mich vor allem die Vielfalt und die Dynamik aktueller Themen in Lehre und Forschung.“
Prorektor für Lehre und Studium: Prof. Achim Härtner
Der Master-Studiengang an der THR setzt den erfolgreichen Abschluss eines fachbezogenen Bachelor-Studiengangs oder einen vergleichbaren theologischen Abschluss einer anderen Hochschule voraus. Im Einzelfall können zusätzliche Qualifikationen verlangt werden. Weitere Informationen, insbesondere zur Modularisierung des Studiengangs und zum Erwerb der Leistungspunkte geben die Studien- und Prüfungsordnung und das Modulhandbuch: Service-Downloads
- Altes Testament
- Neues Testament
- Kirchengeschichte (inklusive Methodismus und Ökumenik)
- Systematische Theologie
- Praktische Theologie
- Philosophie
- Psychologie
- Sprecherziehung
Die Fächer werden in Vorlesungen, Seminaren, Übungen, Lektürekursen, Blockseminaren und Exkursionen gelehrt. Eine intensive tutoriale Begleitung beim Erstellen schriftlicher Arbeiten und das Auswerten der Studienfortschritte stellen die Ausbildungsqualität sicher. Informationen zur Modularisierung des Studiengangs und zum Erwerb der Leistungspunkte können in der Studien- und Prüfungsordnung sowie im Modulhandbuch nachgelesen werden: Service-Downloads.
- erfolgreicher Abschluss eines fachbezogenen Bachelor-Studiengangs oder
- ein vergleichbarer theologischer Abschluss einer anderen Hochschule
- Im Einzelfall können zusätzliche Qualifikationen verlangt werden.
Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte
Beruflich qualifizierte Bewerber und Bewerberinnen ohne Hochschulreife können nach dem Landeshochschulgesetz (LHG) und der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung (BerufsHZVO) Baden-Württemberg unter bestimmten Voraussetzungen zum Hochschulstudium zugelassen werden.
Zur Feststellung der Voraussetzungen sollten Sie sich zum 31. März des Jahres, in dem Sie voraussichtlich Ihr Studium aufnehmen, mit uns in Verbindung setzen.
Beratungsgespräch, Eignungsprüfung
Für beruflich Qualifizierte mit Meisterprüfung oder einer gleichwertigen Fortbildung ist ein Beratungsgespräch an der Hochschule vorgesehen. Sonstige beruflich Qualifizierte haben bei gegebenen Voraussetzungen zusätzlich eine Eignungsprüfung abzulegen. Sie wird jeweils im Mai/Juni vor Aufnahme des Studiums von uns abgenommen.
Gebühren pro Semester
- Jede/r Studierende zahlt zu Beginn jedes Semesters eine Studiengebühr in Höhe von 600 Euro. Davon können bis zu 300 Euro pro Semester durch studentische Dienste wieder zurückerworben werden. Näheres regelt die Ordnung der studentischen Dienste.
- In sozialen Härtefällen wird auf Antrag eine Ermäßigung in Höhe von 150 Euro gewährt. Betreffende Personen können von der unter 1. genannten Regelung der Rückerstattung in vollem Umfang Gebrauch machen.
- Studentische Mitglieder im Senat, Vertrauensstudierende, Jugendpfarrer/innen sowie Studierende im sechsten und zehnten Semester zahlen eine reduzierte Studiengebühr in Höhe von 300 Euro. Davon kann nichts zurückerstattet werden.
- Teilzeitstudierende, die weniger als 10 Credits in einem Semester erwerben, und Studierende, die keine Lehrveranstaltungen mehr zu besuchen haben, aber noch Prüfungsleistungen erbringen müssen, zahlen ebenfalls nur 300 Euro. Auch hiervon kann nichts zurückerstattet werden.
- Für Studierende, die von einer der Jährlichen Konferenzen der Evangelisch-methodistischen Kirche empfohlen sind, übernimmt die jeweilige Konferenz die Hälfte der Studiengebühren. Die andere Hälfte (300 Euro) ist zu Beginn jedes Semesters zu bezahlen und kann nach der unter 1. genannten Regelung zurückerworben werden.
Semesterbeitrag (Basis)
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Zur Basisfinanzierung der Mensa und anderer Angebote der Hochschule wird ein Beitrag vom 87,50 EURO pro Semester erhoben.
Semesterbeitrag (Studierendenkasse)
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Der Semesterbeitrag von 5 EURO pro Semester für die Studierendenkasse unterstützt die Aufgaben der studentischen Selbstverwaltung.
Prof. Achim Härtner
Prorektor für Lehre und Studium
Telefon: +49 (0) 7121 9259-0
Der Master-Studiengang qualifiziert für die Arbeit als Pastor oder Pastorin in der Evangelisch-methodistischen Kirche. Außerdem befähigt der Studiengang zu einer leitenden pastoralen Tätigkeit in anderen Kirchen weltweit sowie für weitere Berufsfelder innerhalb und außerhalb des kirchlichen Kontextes wie zum Beispiel in der Diakonie und im Sozialwesen, für Lehrtätigkeiten in der Mission, für das Verlagswesen, den Journalismus, die Personalführung und Beratung. Jede Kirche regelt die Anerkennung des Studienabschlusses eigenständig. Der Zugang zu innerkirchlichen Berufsfeldern der evangelischen Landeskirchen in Deutschland wird nicht unmittelbar eröffnet, sondern muss im Einzelnen erfragt werden.
Den Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs wird der akademische Titel eines Master of Arts (M. A.) verliehen.