Theologische Hochschule Reutlingen
Staatlich anerkannte Fachhochschule der Evangelisch-methodistischen Kirche
Friedrich-Ebert-Straße 31
D-72762 Reutlingen
Telefon 07121 9259-0
Spenden und Zustiftungen - steuerlich begünstigt
Die Theologische Hochschule Reutlingen hat den Rechtsstatus einer kirchlichen Stiftung öffentlichen Rechts. Dadurch profitiert bei einer Spende oder Zustiftung nicht nur die Hochschule, sondern auch Sie als Spender(in).
Nach der aktuellen Rechtslage können Spenden an die Hochschule bis zu 20 Prozent der Einkünfte des Spenders als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
Bei Zustiftungen, die das Stiftungsvermögen dauerhaft erhöhen und die sich vor allem bei höheren Beträgen oder Nachlässen anbieten, kann sogar im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren ein Gesamtbetrag von 1 Million Euro steuerlich abgezogen werden (bei Verheirateten steht der Abzugsbetrag jedem Ehegatten einzeln zu). Außerdem entfallen bei gemeinnützigen Stiftungen sowohl die Erbschafts- als auch die Schenkungssteuer.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Rektor der Hochschule, Prof. Dr. Jörg Barthel.
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Bankverbindungen
Spendenkonto in Deutschland:
Freundeskreis Theologische Hochschule Reutlingen
Konto Nr. 2 097-0
Kreissparkasse Reutlingen
BLZ 640 500 00
IBAN: DE10 6405 0000 0000 0209 70
SWIFT-BIC: SOLADES1REU
Spendenkonto in der Schweiz:
Freundeskreis Theologische Hochschule Reutlingen
Postcheck Nr. 80-9904-3, Zürich
Spendenkonto in Österreich:
Zentralkasse der Methodistenkirche in Österreich
Konto Nr. 7.400.237
EKK-Bank Wien
BLZ 31.800
Vermerk: „Theologische Hochschule Reutlingen“
Konto für Zustiftungen an die
STIFTUNG THEOLOGISCHE HOCHSCHULE
DER EVANGELISCH-METHODISTISCHEN KIRCHE
Konto Nr. 20970
Kreissparkasse Reutlingen
BLZ 640 500 00
IBAN: DE10 6405 0000 0000 0209 70
SWIFT-BIC: SOLADES1REU


