gelebter Glaube - befreites Denken - tätige Liebe

Theologische Hochschule Reutlingen

Staatlich anerkannte Fachhochschule der Evangelisch-methodistischen Kirche
Friedrich-Ebert-Straße 31
D-72762 Reutlingen
Telefon 07121 9259-0

Falls Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist

Lehrsprache ist Deutsch. Bewerberinnen und Bewerber, die Deutsch nicht als Muttersprache erlernt haben, müssen einen Sprachnachweis erbringen.
Anerkannt werden z.B. ein bestandener "Test Deutsch als Fremdsprache": TestDaF [Niveaustufe 4 in allen 4 Prüfungsarten = TDN 4], oder ein  DSH-Zeugnis: "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" [Niveau DSH-2].
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.sprachnachweis.de  oder im Internetangebot der Hochschulrektorenkonferenz (www.hrk.de).

Die Hochschule ist berechtigt, für bestimmte Studienzwecke von dem erforderlichen Niveau abweichende sprachliche Anforderungen festzulegen (DSH-1 oder TDN 3 in einer oder mehreren Teildisziplinen), gemäß § 3 Abs. 5 / 4 Abs. 7 der Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT). 

Hochschulzugangsberechtigung für ausländische Studierende: 
Alle Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Zeugnissen, die an einer Hochschule in Baden-Württemberg ein Bachelorstudium beginnen wollen, müssen beim Ausländerstudienkolleg Konstanz (ASK), eine Zugangsberechtigung beantragen. Bitte die Bewerbung an die Fachhochschule in Konstanz senden, die Zeugnisse werden dort übersetzt und an uns weitergeleitet. Die Anschrift lautet:

Fachhochschule Konstanz
Ausländerstudienkolleg (ASK)
Postfach 77 29
Brauneggerstraße 55
78462 Konstanz